Berater Central Krankenversicherung
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Hier stellen wir Ihnen einen Top-Tarif für gesunde Angestellte / Arbeitnehmer der Central Private Krankenversicherung als Experten-Tipp vor. Den Fokus legen wir auf die sogenannte private Krankenvollversicherung - Krankheitskosten-Vollversicherung.
Beispiele zu privaten Krankenversicherungsangeboten
Central Krankenversicherung: Beratung
Tarif CVP 500
Kompakttarif mit Kostenerstattung für ambulante, zahnärztliche und
stationäre Behandlung im 2-Bett-Zimmer sowie Chefarztbehandlung. Die
jährliche Selbstbeteiligung beträgt 500 Euro und gilt für alle Bereiche.
Dieser Tarif bietet eine Pauschalleistung.
Günstiger Monatsbeitrag plus Pflegeversicherung
Highlight vom Central CVP 500: Der Tarif bietet eine Beitragsrückerstattung von 50% bei Leistungsfreiheit. Sie bekommen also ca. die Hälfte vom Gesamtbeitrag zurück. Da bei Arbeitnehmern der Arbeitgeber schon die andere Hälfte übernommen hat, ist diese private Krankenversicherung bei gesunden Angestellten ggf. praktisch kostenlos.
Erklärungen zu den Leistungskriterien im Kranken-Versicherungsvergleich
Allgemeiner Bereich
Osttarife
Für Mitbürger aus den neuen Bundesländern gibt es spezielle Tarife. Diese sind günstiger, bieten
aber meist nur eine Basisversorgung ähnlich der GKV.
Grundschutztarife
Tarife mit einer Basisversorgung können mit dieser Option ein- oder ausgeschlossen werden.
Primärarzttarife
Tarife sehen Leistungseinschränkungen vor, wenn Fachärzte direkt (ohne Überweisung durch den
Haus- oder Primärarzt) aufgesucht werden. Primärärzte sind u. a. praktische Ärzte ohne
Facharztbezeichnung oder Frauen- und Kinderärzte.
Beitragsrückerstattung
Zahlreiche Gesellschaften zahlen Beiträge zurück, wenn der Versicherte keine Leistungen in
Anspruch genommen hat und insgesamt der Geschäftsverlauf dies erlaubt (erfolgsabhängig).
Eine garantierte Beitragsrückerstattung bedeutet, dass der Versicherte bei Leistungsfreiheit einen in
den Allgemeinen Versicherungsbedingungen geregelten Anspruch auf Beitragsrückerstattung hat,
und zwar unabhängig vom jeweiligen Geschäftsergebnis des Unternehmens.
Diese Tarife sind besonders interessant für Angestellte / freiwillig gesetzlich Kranken Versicherte.
Schutz im Ausland
Der Geltungsbereich spielt im Zuge der Globalisierung eine immer größere Rolle.
Arbeitsplatzverlagerungen, Auslandsurlaube und Wohnsitzverlagerungen nehmen langfristig immer
mehr zu. Es kann gewählt werden, ob die Krankheitskostenvollversicherung
- eine Geltungsdauer unter 6 Monate
- eine Geltungsdauer von 6-12 Monaten
- eine Geltungsdauer von 12-36 Monaten
oder
-
eine unbegrenzte Geltungsdauer
vorsieht
Optionstarife
Optionstarife bieten die Möglichkeit, später in einen höherwertigeren Tarif ohne erneute
Gesundheitsprüfung zu wechseln
Allgemeiner Bereich (Zusatzversicherung)
Ergänzung zur gesetzlichen Krankenkasse
Zu empfehlen sind folgende Absicherungen: im ambulanten Bereich die Heilpraktikerleistung und die
Erstattung von Sehhilfen, im stationären Bereich die Wahlleistungen, im dentalen Bereich ein
Zahnzusatztarif sowie ein Krankentagegeld für die Krankengeldlücke.
Tarife nur zum Risikobeitrag
Wenn Sie diese Option auswählen, erweitern Sie das Ergebnis um zusätzliche Tarife.
Diese Tarife sind zum Risikobeitrag, also ohne Alterungsrückstellung kalkuliert. Beitragssprünge
durch das Erreichen einer höheren Altersstufe sind ebenso möglich wie eine Beendigung des
Vertrages bei Erreichen eines bestimmten Alters.
Tarife nur für unfallbedingte Erkrankungen
Wenn Sie diese Option auswählen, erweitern Sie das Ergebnis um zusätzliche Tarife.
Diese Tarife leisten nur bei unfallbedingten Erkrankungen.
Optionstarife
Optionstarife bieten die Möglichkeit später in eine Vollversicherung ohne zusätzliche
Gesundheitsprüfung zu wechseln.
Auslandsreiseschutz
Die Gesetzliche Kranken Versicherung GKV bietet keinen weltweiten Schutz. Einige Zusatztarife beinhalten deshalb eine
Auslandsreisekrankenversicherung.
Leistungsbereiche ambulant/stationär/dental:
Ambulanter Bereich
Heilpraktiker
Soll der Versicherungsschutz auch Leistungen des Heilpraktikers umfassen?
Hufelandverzeichnis
Entscheidend ist nicht nur, ob Behandlungen des Heilpraktikers grundsätzlich versichert sind,
sondern auch für welche Behandlungsmethoden geleistet wird. Einige Versicherer leisten für alle
Methoden des sogenannten Hufeland-Verzeichnisses. Das Hufeland-Leistungsverzeichnis der
Besonderen Therapierichtungen ist eine Abrechnungshilfe für naturheilkundlich tätige Ärzte. Es
wurde herausgegeben von der Hufelandgesellschaft für Gesamtmedizin e.V., der alle namhaften Ärztegesellschaften für die verschiedenen Naturheilverfahren angeschlossen sind. Das
Hufelandverzeichnis enthält alle naturheilkundlichen Diagnostik- und Therapieverfahren, die
theoretisch erklärbar und praktisch bewährt und die lern- und lehrbar sind. Wenn ein Tarif aussagt,
dass alle Verrichtungen gemäß dem Hufelandverzeichnis erstattet werden, hat das verglichen mit
Tarifen, die eine abschließende Aufzählung der Methoden vorsehen, den Vorteil, dass auch für neue
Behandlungsmethoden geleistet wird, sobald diese im Verzeichnis aufgenommen wurden.
Psychotherapie
Soll der Versicherungsschutz auch Leistungen für Psychotherapie umfassen?
Versicherungsmakler Peter Müller, Gottesweg 21, 50969 Köln www.pm-makler.de
Gebührenordnung für Ärzte
Rechtsgrundlage für die Berechnung der ärztlichen Leistungen in der PKV. Ein komplettes
Verzeichnis aller ärztlichen Verrichtungen, die gegenüber dem Patienten abgerechnet werden
können. Aufgeführt ist die Bezeichnung der Leistung, eine Gebührenziffer, und ein bestimmter
Euro-Wert als Basissatz dafür.
Im Vorspann ist behandelt, welche Vielfach-Faktoren der Euro-Werte wann berechnet werden dürfen.
Der Regelfall ist der 2,3-fache Faktor auch genannt Regelhöchstsatz; bei medizinischer Begründung
(schwierig, aufwendig etc.) kann bis zum 3,5-fachen des jeweiligen Basis-Wertes berechnet werden
(genannt Höchstsatz). Das gilt immer noch als Berechnung im Rahmen der Gebührenordnung.
Für Medizinisch-technische Leistungen (z.B. Röntgen, Bestrahlung, Laboruntersuchungen) ist der
Regelsatz der 1,8-fache Satz, der Höchstsatz der 2,5-fache.
Darüber hinaus können abweichende Berechnungen als Honorarvereinbarung (im Einzelfall)
festgelegt werden. Diese muss vor der Behandlung dem Patienten zur Unterschrift vorgelegt werden.
Hierin muss dann genau geregelt werden, was wofür berechnet werden soll.
Erstattung für Sehhilfen
Die Höhe der Erstattung für Sehhilfen kann von Tarif zu Tarif sehr unterschiedlich sein.
Ambulanter Bereich (speziell für Vollversicherung)
Ergänzungstarife für Beihilfeberechtigte
Für Beihilfeberechtigte gibt es spezielle Ergänzungstarife, die nicht beihilfefähige Kosten, z.B.
Heilpraktiker oder Material- und Laborkosten übernehmen.
Freie Wahl des Behandlers
(z.B. psycholog. Psychotherapeuten oder Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapeuten)
Die Musterbedingungen sehen vor, dass der versicherten Person die Wahl unter den
niedergelassenen approbierten Ärzten und Zahnärzten freisteht. Wenn daneben auch Behandlungen
durch den psychologische Psychotherapeuten oder der Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten versichert sein sollen, muss das ausdrücklich genannt sein.
Mindestens 50 ambulante Sitzungen ohne vorherige Zusage
Viele Tarife sehen eine Begrenzung der Sitzungszahl vor. Die Grenzen können z.B. bei schweren
Traumata leicht überschritten werden. Einige Bedingungen sehen die Notwendigkeit einer Zusage
des Versicherers vor Behandlungsbeginn vor.
Hier können zum Beispiel Tarife selektiert werden, die Erstattung für mindestens 50 Sitzungen ohne vorherige
Zusage vorsehen.
Keine Einschränkungen bei der Erstattungshäufigkeit
Gibt es Einschränkungen bei den Hilfsmitteln, wie 'Hilfsmittelleistungen in zeitlich befristeten
Erstattungszyklen', die Leistung muss mindest jährlich erfolgen.
Keine Limitierung durch eine prozentuale oder durch preisliche Leistungsobergrenze
Erfasst ist, ob es preisliche oder prozentuale Obergrenzen bei der Erstattung gibt? Eine Einkränkung
kann durch Formulierung z.B. 'einfache Ausführung' erfolgen. Ist eine Begrenzung nur für Sehhilfen
vorgesehen, wird dieses hier nicht berücksichtigt.
Keine Einschränkung bei Krankenfahrstühlen
Erfasst sind nach Art und Umfang (offene Formulierungen oder abgeschlossene Aufzählungen) die
Krankenfahrstühle (wie z.B. der handbetriebene Krankenfahrstuhl). Es darf keine Einschränkung
durch Art/Umfang, preisliche oder prozentuale Grenzen geben.
Heimdialysegeräte
Erfasst sind nach Art und Umfang (offene Formulierungen oder abgeschlossene Aufzählungen) die
lebenserhaltenden Hilfsmittel (wie z.B. die Heimdialyse).
Atemüberwachungsmonitore
Erfasst sind nach Art und Umfang (offene Formulierungen oder abgeschlossene Aufzählungen) die
lebenserhaltenden Hilfsmittel (wie z.B. die Atemüberwachung).
Beatmungsgeräte, Sauerstoffkonzentratoren
Erfasst sind nach Art und Umfang (offene Formulierungen oder abgeschlossene Aufzählungen) die
lebenserhaltenden Hilfsmittel, wie z.B. die Sauerstoffkonzentratoren.
Kostenersatz für nichtärztliche Behandler (Ergotherapeuten, Logopäden)
Erfasst ist, ob für versicherte, logopädische oder ergotherapeutische Behandlungen auch
nichtärztliche Behandler (Logopäden, Ergotherapeuten) in Anspruch genommen werden können.
Erstattung nicht nur im Notfall, bei Gehunfähigkeit und nicht nur bei bestimmten Krankheiten
Es dürfen keine schwerwiegenden Einschränkungen aufgeführt sein, wie etwa nicht nur im Notfall,
nicht nur bei Gehunfähigkeit und nicht nur bei bestimmten Krankheiten oder nicht nur im
Zusammenhang mit ambulanten Operationen.
Keine Einschränkung auf den nächstgelegenen oder nächsten Behandler
In den Versicherungsbedingungen darf keine Einschränkung auf den 'nächstgelegenen' oder
'nächsten' Behandler ohne den Zusatz 'geeigneten' enthaltenen sein.
Keine Einschränkung in der Entfernung (Kilometerbegrenzung oder Territorialgebiet)
Versicherungsmakler Peter Müller, Gottesweg 21, 50969 Köln www.pm-makler.de
Ein umfangreicher Deckungsschutz bedeutet, dass es bei den Transporterstattungen keinen
maximalen Entfernungsradius gibt.
Vorsorgeuntersuchungen umfassender als der gesetzliche Rahmen der GKV Kassenn
Die Vorsorgeleistungen soll besser / umfassender als in der gesetzlichen Krankenversicherung, nicht
nur dadurch, dass die sonst üblichen Altersbeschränkungen nicht eingehalten werden müssen.
Ambulante Heilbehandlung in einem Kurort/Heilbad ohne vorherige Zusage
In den Bedingungen ist der Verzicht auf die 'Kurortklausel' nach § 5 (1) e) der MB/KK 94 Teil I des
PKV-Verbandes enthalten (bei Verzicht auf diese Klausel darf ein approbierter niedergelassener Arzt
in einem Kurort/Heilbad zur ambulanten Behandlung aufgesucht werden).
Versicherungsmakler Peter Müller, Gottesweg 21, 50969 Köln
Ambulanter Bereich (speziell für Zusatzversicherung)
Ambulanter Privatarzt
Beim Leistungserstattungsprinzip gehen Sie mit Ihrer Chipkarte zum Arzt, werden dort behandelt und
der Arzt bekommt die Entlohnung über ein kompliziertes Punktesystem von der Krankenkasse
bezahlt. Alternativ können Sie auch das Kostenerstattungsprinzip wählen. Hier bekommen Sie nach
Ihrem Arztbesuch eine Rechnung vom Arzt, die Sie dann bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Sie
bekommen dann den Betrag erstattet, der auch sonst an den Arzt gezahlt worden wäre. Die Differenz
können Sie sich dann zu einem Großteil von speziellen Zusatztarifen erstatten lassen, die Sie mit
dieser Auswahl selektieren können. An die Wahl des Kostenerstattungsprinzips sind Sie mindestens
12 Monate gebunden. Der Vorteil dieses Systems ist, dass Sie beim Arzt wie ein Privatpatient
behandelt werden und somit bessere Leistungen in Anspruch nehmen können.
Ambulante Zuzahlungen
Die Gesetzlichen Krankenversicherten haben einige Zuzahlungen zu leisten, z.B. für Arznei- und
Verbandmittel und Heilmittel wie Krankengymnastik und Massagen. Einige Zusatztarife übernehmen
die Zuzahlungen (oder Teile davon).
Praxisgebühr
Für GKV-Versicherte seit 1. Januar 2004 gilt die Praxisgebühr: Bei ärztlicher oder zahnärztlicher
Behandlung wird für jedes Quartal eine Praxisgebühr von zehn Euro fällig. Überweist der Hausarzt
den Patienten zur Weiterbehandlung an einen Facharzt, muss keine erneute Gebühr entrichtet
werden. Einige wenige private Zusatztarife erstatten diese Praxisgebühr.
Begriffe zur Selbstbeteiligung
Selbstbeteiligung
Wer bereit ist, sich mit einem bestimmten Betrag im Jahr an den Krankheitskosten zu beteiligen, zahlt
deutlich weniger. Dies gilt sowohl für die eigentliche Prämie, als auch für die Prämie inklusive SB. Es
lohnt sich besonders für Selbständige, dass sich bei Angestellten der Arbeitgeber am Beitrag, nicht
aber am Selbstbehalt beteiligt. Es handelt sich um jährliche (kumulierte) Größen.
Absolute Selbstbeteiligung
Bei einer absoluten Selbstbeteiligung leistet die Versicherung erst nach Überschreiten des festgelegten
Betrags.
Prozentuale Selbstbeteiligung
Bei einer prozentualen Selbstbeteiligung muss für jede Rechnung ein bestimmter Prozentsatz selbst
geleistet werden, allerdings nur bis zu einer maximalen Rechnungssumme.
Optimale Selbstbeteiligung
Versicherer bieten Tarife mit unterschiedlichen SB-Stufen an.
Bei der Berechnungsoption 'Optimale SB' wird die Selbstbeteiligung in die Prämie eingerechnet, bei
prozentualer SB zu 50%. Es erscheint die Tarifvariante im Ergebnis, die inkl. SB die günstigste ist.
Wenn nicht optimiert wird, erscheint die höchste SB-Stufe eines Tarifwerks im Ergebnis, bei
Optimierung oft eine mittlere oder niedrige SB-Stufe.
Selbstbeteiligung auch im stationären und dentalen Bereich
Es gibt Tarifwerke, die aus sogenannten Kompakttarifen bestehen, sowie Tarifwerke mit speziellen
Tarifen für den ambulanten, stationären und dentalen Bereich. Bei Kompakttarifen bezieht sich die
SB auch auf den stationären und dentalen Bereich.
Stationärer Bereich
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Im Service-Bereich unter Krankenversicherung informieren wir Sie noch ausführlicher. Sie merken sicherlich, die private Krankenversicherung ist ein sehr komplexes Thema. Bitte nutzen Sie daher insbesondere den kostenlosen Beratungsservice unserer Krankenversicherungsspezialisten. Sie erhalten Hilfe zum Abschluss einer guten und günstigen, preiswerten privaten Krankenversicherung bei einer unserer vielen Gesellschaften.
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